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Die EMA verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Die EMA-Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigenZwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine Zuwendungen aus Mitteln der EMA. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Organisation fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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Die EMA kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft des privaten oder öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zuwenden.
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Die EMA kann ihre Arbeitskräfte oder Räume anderen Personen, Unternehmen oder Einrichtungen für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen.
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Die Organisation kann ihre Mittel im Rahmen der Vorschriften der Abgabenordnungganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit das erforderlich ist, um ihresteuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können.