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Die EMA hat ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Alle Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand oder die Geschäftsführung nach schriftlichem Antrag. Jedes Mitglied muss, unabhängig von der Form seiner Mitgliedschaft, die Satzung der EMA anerkennen.
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Ordentliches Mitglied der EMA kann jede rechtsfähige natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele und Zwecke der Organisation zu unterstützen. Ordentliche Mitglieder haben volles Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Sie sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu leisten.
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Fördermitglied der EMA kann jede rechtsfähige natürliche oder juristische Person werden. Fördermitglieder haben ein Stimmrecht wie jedes ordentliches Mitglied auf der Mitgliederversammlung. Sie unterstützen die Arbeit der EMA durch Geld- oder Sachzuwendungen sowie unentgeltliche Dienstleistungen nach eigenem Ermessen.
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EMA-Ehrenmitglieder können aus der EMA-Region (§ 2 Absatz (1)) stammende Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft oder Wissenschaft sein, die sich durch besondere Leistungen für die Realisierung der Vereinsziele verdient gemacht haben oder allgemein im Sinne der Vereinsziele eingesetzt haben.
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Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Vorstand der EMA unaufgefordert seine jeweils gültigen Adressdaten mitzuteilen.