§6 Mitgliedsbeiträge
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Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt.
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Der Jahresbeitrag ist vom Datum des Beitritts an jährlich zu entrichten.
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Der Beitrag umfasst unter anderem Geld- und Sachbeiträge, Arbeitsleistungen, Umlagen und Ordnungsstrafen. Die Entscheidung über die Befreiung eines bestimmten Mitglieds vom Mitgliedsbeitrag liegt beim (vertretungsberechtigten) Vorstand.
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Der Vorstand oder die Geschäftsführung kann in Ausnahmefällen den Beitrag im Einzelfall ganz oder teilweise erlassen.
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Ehrenmitglieder sind von dem Mitgliedsbeitrag befreit.
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