§9 Organe
Die EMA-Organe sind:
- die Mitgliederversammlung.
- der Vorstand
- der Beirat
- die Geschäftsführung
Der EMA-Vorstand ist berechtigt, gegebenenfalls weitere Gremien oder Ausschüsse wie ein Schlichtungsausschuss, Kuratorium, Senat, Aufsichtsrat etc. zu berufen, die gegebenenfalls der Mitgliederversammlung Bericht erstatten.
| << §8 Finanzierung | Übersicht | §10 Mitgliederversammlung >> |




