§9 Organe

Die EMA-Organe sind:

  1. die Mitgliederversammlung.
  2. der Vorstand
  3. der Beirat
  4. die Geschäftsführung

Der EMA-Vorstand ist berechtigt, gegebenenfalls weitere Gremien oder Ausschüsse wie ein Schlichtungsausschuss, Kuratorium, Senat, Aufsichtsrat etc. zu berufen, die gegebenenfalls der Mitgliederversammlung Bericht erstatten.




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